Hilfe für Duldungskinder
Betreuung "Duldungskind" finanziell gesichert
Dawood Malik (Name geändert) ist 6 Jahre alt und leidet an einer massiven Sprachentwicklungsstörung. Wäre er deutscher Herkunft oder asylberechtigt, wäre die Sache klar: Der Kostenträger würde in aller Regel die Kosten für Schule und Betreuung im Sprachheilkindergarten übernehmen. Doch nicht bei Dawood. Denn Dawood ist ein so genanntes »Duldungskind«. Das heißt, der Asylantrag seiner Familie wurde abgelehnt, seine Eltern und er warten auf ihre Rückkehr im Heimatland. »Bei Mädchen und Jungen aus Familien mit Duldungsstatus ist die Kostenübernahme durch die öffentliche Hand oft kompliziert.«, erklärt Ursula Belli-Schillinger, fachliche Geschäftsführerin des Hör-Sprachzentrums.Auf der einen Seite also ein Kind, das dringend Hilfe braucht. Auf der anderen Seite Kosten von rund 7.200 €, für die niemand aufkommt. Was also tun? Die so wichtige Maßnahme abbrechen, weil es am Geld scheitert?
Die Bürgerstiftung Kreis Ravensburg, Kinderstiftung Ravensburg, SZ-Nothilfe und Johannes-Ziegler-Stiftung springen gemeinsam ein und übernehmen die Kosten in Höhe von 5.383,72 €. Der Anteil der Stiftung beträgt 1.903,72 €.

»Duldungskind« Dawood (Das Bild zeigt aus Datenschutzgründen einen anderen Jungen).
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